... Werfen Sie einen Blick in unseren aktuellen Schweppermannsboten! [HIER ONLINE BLÄTTERN]

Kopfbild Markt Kastl

Aktuelles - Details

26.06.2026 - Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

26.06.2026 - Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperioden weist die Gemeinde Kastl darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und sonstigen oberirdischen Gewässern nur sehr eingeschränkt zulässig sind.

Erlaubnisfrei ist grundsätzlich nur das Schöpfen geringer Mengen mit Handgefäßen, zum Beispiel mit Eimer oder Gießkanne. Wasserentnahmen mit Pumpen, Schläuchen oder sonstigen technischen Einrichtungen sind in der Regel wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für das Ableiten, Aufstauen oder Verändern eines Gewässers.

Gerade bei niedrigen Wasserständen kann jede zusätzliche Entnahme die Natur, die Tierwelt und den Lebensraum Gewässer erheblich beeinträchtigen. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen möglichst zu verzichten und stattdessen Regenwasser, Zisternen oder Regentonnen zu nutzen.

Die Gemeinde Kastl ist für wasserrechtliche Erlaubnisse oder Gestattungen nicht zuständig.

Ansprechpartner für nähere Informationen und mögliche Anträge ist das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Abteilung Wasserrecht:

https://www.kreis-as.de/Natur-Umwelt/Wasserrecht/

 



[ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT]