Bebauungspläne und kommunale Bauvorschriften

Achtung!!! Freie Bauplätze finden Sie im Wohnungs- und Grundstücksmarkt!

Baugebiete Kastl

Der Ort Kastl ist der Hauptort des Marktes Kastl. Er ist mit einer Einwohnerzahl von ca. 1450 der größte Ort des Marktes. Folgende Bebauungspläne liegen im Ortsbereich Kastl vor:


An der Lauterach

Gewerbegebiet Kastl I

Gewerbegebiet Kastl II

Hammerbauernleite I

Hammerbauernleite II

Hammerbauernleite III

Kastl Süd

Das Baugebiet Kastl Süd befindet sich auf der Kuppe eines Nordhanges in sonniger Lage mit Blick auf die Klosterburg Kastl. Auch in das schöne Lauterachtal und die landwirtschaftlich geprägten Felder im Süden können sie blicken. BaubroschüreBebauungsplan1. Änderung zum Bebauungsplan Der Preis der Grundstücke beträgt vollerschlossen ca. 79,50 €/m². Familienförderung: Daneben hat der Marktgemeinderat eine attraktive Familienförderung beschlossen. Käufer von gemeindlichen Grundstücken, insbesondere im Baugebiet Kastl Süd, erhalten einen Nachlass von 2.500 € je Kind, für welches ein Kindergeldanspruch besteht. Für Kinder die nach dem Erwerb geboren werden, wird die Förderung ebenfalls ausbezahlt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist jedoch die Bezugsfertigkeit des Wohnraumes innerhalb von 3 Jahren nach dem Kauf des Grundstückes und die Eigennutzung über 10 Jahre.

Kastl Süd

Kastl Süd II

 

Baugebiete Utzenhofen

Der Ort Utzenhofen ist mit ca. 300 Einwohnern der zweitgrößte Ort des Marktes Kastl und war bis zur Gemeindereform 1972 eine eigenständige Gemeinde. Utzenhofen liegt südlich von Kastl an der Staatsstrasse 2240, die nach Neumarkt führt. Folgende Bebauungspläne liegen im Ortsbereich Utzenhofen vor:


 

Baugebiete Pfaffenhofen

Der Ort Pfaffenhofen liegt westlich des Ortes Kastl an der B 299. Pfaffenhofen ist mit ca. 200 Einwohnern der drittgrößte Ort des Marktes Kastl. Alle Einrichtungen zu öffentlichen Versorgung sind im nur einen Kilometer entfernten Kastl zu finden. Folgende Bebauungspläne liegen im Ortsbereich Pfaffenhofen vor:


Schneiderberg

Schneiderberg I

Schneiderberg II

 

Weitere Bauvorschriften


10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kastl Süd II

9. Änderung des Flächennutzungsplanes - SO Campingpark und Zelthotel Kastl

6. Änderung des Flächennutzungsplanes - SO Hochschule

Bebauungsplan Sondergebiet Pfadfinderpark Mennersberg

Bebauungsplan Solarpark Oberfeld

Denkmalschutz - Ensembleschutzgebiet

Plan Ensembleschutzgebiet In einem Ensembleschutzgebiet wird eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz- und / oder Straßenbild darstellen und deshalb als Ganzes erhaltungswürdig sind, geschützt. Was bedeutet es, wenn Ihr Gebäude innerhalb des Ensembleschutzgebietes liegt? Alle „von außen sichtbaren“ Veränderungen an der Fassade und im Dachbereich müssen vor Beginn der Maßnahme von der Unteren Denkmalschutzbehörde erlaubt werden, sofern sie nicht sowieso baugenehmigungspflichtig sind. Die Erlaubnis nach Art.6 DSchG ist für Sie kostenfrei! Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Untere Denkmalschutzbehörde, Landratsamt Amberg-Sulzbach, Frau Skupin (Telefon: +49 (0) 9621/39-548).

Denkmalschutz - Ensembleschutzgebiet

Denkmalschutz - Sanierungsgebiet

Gestaltungsfibel des Marktes Kastl

Ortsabrundung Utzenhofen

Ortsabrundungssatzung Flügelsbuch

 

Externe Links:

Informationsdatenbank Bayernviewer Denkmal

Bayerisches Informationssystem Naturschutz

Auskunftssystem zum Rauminformationssystem der Landes- und Regionalplanung in Bayern

 

Für Informationen wenden Sie sich bitte an:

Markt Kastl . Marktplatz 1 . 92280 Kastl
Telefon: +49 (0) 9625/9204-15 . Fax: +49 (0) 9625/9204-19
E-Mail: info@kastl.de